Wegen der anhaltenden Trockenheit und der daraus resultierenden sehr niedrigen Bodenfeuchte auch im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Mespelbrunn eine sehr hohe Waldbrandgefahr. Die leicht entzündliche Streu- und Humusschicht des Waldbodens ist sehr ausgetrocknet und damit in hohem Masse brandgefährdet. Selbst ein kurzes Niederschlagsereignis befeuchtet diese Schicht nur oberflächlich. Die gleiche Entwicklung von hoher zu sehr hoher Gefahrenstufe gilt für unseren Bereich nach dem Graslandfeuerindex, der die Feuergefährdung von offenem, nicht abgeschattetem Gelände mit abgestorbener Wildgrasauflage ohne grünen Unterwuchs beschreibt.
Die Verwaltungsgemeinschaft Mespelbrunn hat aus diesem Grund am 30. April 2020 gemäß Art 7 Abs.2 Nr. 3 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LSTVG) in Verbindung mit §§ 23,24 der Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) folgende ANORDNUNG erlassen
Grillpartys, Lagerfeuer etc. sind im Zuge der Corona-Pandemie und der damit einhergenden 6. BayIfSMV, siehe §2, Abs. 2 nach wie vor verboten!
Das Feuerverbot gilt bis auf Widerruf.
Wir fordern Sie in Ihrem eigenen Interesse dringend auf, auch im Hinblick auf mögliche Regressforderungen, sich an das ausgesprochene Verbot zu halten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro geahndet werden.
https://www.vgem-mespelbrunn.de/VGem-Mespelbrunn/Feuerverbot